ARBEITSSICHERHEIT
Das kann ich für Sie tun:
- Erkennen von Gefährdungen und Gesundheitsgefahren
- Erstellen der rechtssicheren Dokumenten
- Beratung bei Baustelleneinsatz/ Kundendienst und notwendige Gefährdungsanalyse und Dokumentation
- Unterstützung bei der Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Abläufe (Managementsysteme)
- ASA (Arbeitsschutzausschuss) Sitzung vorbereiten/einberufen/durchführen
- Schulungen von Sicherheitsbeauftragten
- Erstellen der Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster
- Bewertung von psychischen Belastungen
- Ursachenermittlung bei Unfällen, Beinahunfällen und Maßnahmen zur Vermeidung
- Sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Aufwand ermitteln gemäß DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Neubeschaffung von Geräten, Werkzeugen und Anlagen
Ein Unfall kostet Geld, bis zu 1000,- € pro Tag.
Mitunter fällt erhöhter Erklärungsbedarf, Aufwand mit BG und/oder Ämtern, Polizei/Kripo, Landesamt für Arbeitsschutz (Lagetsi), usw. an. Es kommt zu:
- Fehlzeiten, Produktionsstörung und –ausfälle
- Qualitätsproblemen, Auftragsverlusten
- Sachschäden
- Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufserkrankungen
- Verletzungen unterschiedlicher Art und Schwere
- Vermeidbarer Investitionsbedarf für Nachrüstungen
- Bußgelder, Strafverfahren, Regressforderungen
Was können wir gemeinsam dagegen tun?
- Unfälle verhüten durch Unterweisung (Prävention)
- Aufbau eines HSSE Management
- Unfälle analysieren, auswerten und Maßnahmen definieren und umsetzen.
- Begehungen vor Ort -> Unterweisungen bei Bedarf
- Umweltanalysen
- Erstellen von Checklisten
- Ich habe Verantwortung/Weisungsbefugnis (Rechtslage)
- Gesetzliche Grundlage der SiFa
- Kleinbetriebsbetreuung: Ab 2013 ist auch im öffentlichen Dienst alternative Betreuung möglich
Individuelle Betreuung nach Unternehmensgröße
Bis 10 Mitarbeiter ist eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung möglich. Die Regelbetreuung wird entsprechend der UVT-Regelung umgesetzt.
Zwischen 11 und 50 Mitarbeitern kann eine Grundbetreuung erfolgen oder betriebsspezifisch angepasst werden. Die Regelbetreuung wird entsprechend der UVT-Regelung umgesetzt.
Bei über 50 Mitarbeitern kann eine Grundbetreuung erfolgen oder betriebsspezifisch angepasst werden. Eine Regelbetreuung ist nicht vorgesehen.