BRANDSCHUTZ NACH DGUV
Die Aufgaben im Brandschutz sind vielseitig und schützen Leben, Hab und Gut. Sie sind definiert in der DGUV Information 205-003 und ASR A2.2 (Quelle: DGUV 205-003)
- Erstellen und Aktualisierung/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
- Kontrolle und Erstellung/Anpassung aus eigener Hand von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw., ggf. Aktualisierung durchführen/veranlassen.
- Einreichung der erstellten Unterlagen zur Genehmigung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrgeschossplänen und Brandschutzordnungen Teile A,B, C
- Berechnung und Auslegung von Löschmitteleinheiten nach Brandgefährdung und Brandklassen. Umsetzung in Feuerlöscher und/oder Wandhydranten sowie Mitwirkung bei der Platzierung der Einrichtungen.
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe, sowie Kontrolle zur Einhaltung der festgelegten Maßnahmen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepten
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Mängel im vorbeugenden Brandschutz erkennen, Lösungen vorschlagen und deren Umsetzung überwachen
- Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Ausbildung von Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer gem. ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Stoffen
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
- Kontrolle und Prüfung von Flucht- und Rettungswegen
- Überwachung der Prüfung, bzw. Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz